Geschäftsführerpflichten
Geschäftsführer tragen eigene gesetzliche Pflichten. Pflichtverletzungen können persönliche Verantwortlichkeit und Haftungsfragen auslösen.
UNTERNEHMENSRISIKO · PRIVATVERMÖGEN · FAMILIE
Eine GmbH trennt grundsätzlich Gesellschafts- und Privatvermögen. Für Unternehmer und Geschäftsführer bedeutet das jedoch nicht, dass betriebliche Probleme das private Vermögen unter keinen Umständen erreichen können.
Persönliche Pflichten, Haftungstatbestände, Bürgschaften, wirtschaftliche Abhängigkeiten und unerkannte Unternehmensrisiken können Auswirkungen haben, die weit über das Unternehmen hinausgehen.
Deshalb gehört zur privaten Vermögensplanung eines Unternehmers auch die Frage: Welche Risiken aus meinem Unternehmen können das Vermögen gefährden, das meine Familie und meinen Ruhestand einmal absichern soll?
HAFTUNGSBESCHRÄNKT HEISST NICHT RISIKOFREI
Die Haftungsbeschränkung einer GmbH ist ein wesentliches Element dieser Rechtsform. Sie bedeutet jedoch nicht, dass ein Geschäftsführer oder Gesellschafter persönlich unter keinen Umständen wirtschaftlich betroffen sein kann.
Geschäftsführer tragen eigene gesetzliche Pflichten. Pflichtverletzungen können persönliche Verantwortlichkeit und Haftungsfragen auslösen.
Bürgschaften, Garantien oder andere persönlich übernommene Verpflichtungen können dazu führen, dass Unternehmensrisiken unmittelbar das Privatvermögen berühren.
Einkommen, Altersversorgung, Immobilien, Darlehen oder weitere Vermögenswerte können wirtschaftlich eng mit dem Unternehmen verbunden sein.
Unternehmenskrisen entstehen selten über Nacht. Werden Risiken zu spät erkannt, verringern sich jedoch die möglichen Handlungsoptionen.
AUS DER PRAXIS
Ein geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH hatte über Jahre Vermögen aufgebaut und ging aufgrund der Rechtsform davon aus, dass Unternehmen und Privatvermögen ausreichend voneinander getrennt seien.
Im Zuge einer Unternehmenskrise zeigte sich, dass diese Sicherheit wirtschaftlich nicht so umfassend war wie angenommen.
Am Ende war nicht nur das Unternehmen betroffen. Auch wesentliche Teile des privaten Vermögens gingen verloren.
Der Fall ist anonymisiert und dient ausschließlich dazu, den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen Unternehmensrisiko und privater Vermögenssituation zu verdeutlichen.
Was bedeutet eine Unternehmenskrise für die finanzielle Sicherheit der Familie, wenn das Vermögen, das später den Ruhestand absichern soll, gleichzeitig unternehmerischen Risiken ausgesetzt ist?
KRISENFRÜHERKENNUNG
§ 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
Werden solche Entwicklungen erkannt, sind geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und – soweit vorhanden und erforderlich – die zuständigen Überwachungsorgane einzubeziehen.
Der entscheidende Punkt ist dabei nicht das Gesetz allein. Interessant ist der dahinterstehende unternehmerische Gedanke:
Risiken sollten erkannt werden, solange noch Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Fortlaufend überwachen
Nicht erst reagieren, wenn Liquidität oder Ergebnis
bereits massiv unter Druck stehen.
Entwicklungen erkennen
Nicht nur einzelne Kennzahlen betrachten,
sondern Zusammenhänge und Veränderungen wahrnehmen.
Gegenmaßnahmen einleiten
Erkenntnisse sollen zu Entscheidungen führen,
solange Gestaltung noch möglich ist.
Gesetzliche Grundlage: § 1 Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Gesetzestext ansehen ↗DER BLICK NACH VORN
Unternehmerische Risikosteuerung muss früher ansetzen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen liefern wichtige Informationen. Für ein wirksames Frühwarnsystem reicht der reine Blick in die Vergangenheit jedoch nicht immer aus.
Entscheidend ist, Entwicklungen miteinander zu verbinden: Liquidität, Ertragskraft, Finanzierung, Abhängigkeiten, Forderungen, Kostenstrukturen und weitere unternehmensspezifische Risiken.
Je früher kritische Veränderungen sichtbar werden, desto größer ist in der Regel der Handlungsspielraum.
DIE PRIVATE SEITE DES UNTERNEHMENSRISIKOS
Für viele Unternehmer ist das Unternehmen gleichzeitig Einkommensquelle, Vermögenswert und wesentlicher Bestandteil der Altersversorgung.
Genau diese Konzentration kann problematisch werden: Gerät das Unternehmen unter Druck, können mehrere Bereiche der privaten Finanzplanung gleichzeitig betroffen sein.
FRAGEN, DIE UNTERNEHMER SICH STELLEN SOLLTEN
Welche persönlichen Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Verpflichtungen bestehen?
Welche Teile meines privaten Vermögens sind wirtschaftlich vom Unternehmen abhängig?
Wie würde sich eine längere Unternehmenskrise auf meine private Liquidität auswirken?
Ist meine Altersversorgung ausreichend außerhalb des Unternehmens diversifiziert?
Welche bestandsgefährdenden Entwicklungen könnten in meinem Unternehmen entstehen – und wie erkenne ich sie?
Welche finanziellen Folgen hätte eine Unternehmenskrise für meine Familie?
VERMÖGENSARCHITEKTUR FÜR UNTERNEHMER
Wer privates Vermögen für Ruhestand, Familie und finanzielle Unabhängigkeit aufbaut, sollte nicht nur Rendite und Kapitalanlage betrachten.
Eine belastbare Vermögensarchitektur berücksichtigt auch, welche Risiken dieses Vermögen gefährden können und welche Teile bewusst außerhalb des Unternehmens aufgebaut werden sollten.
Erst danach stellt sich die Frage, welche Vermögensbausteine welche Aufgabe übernehmen.
Vermögensstrategie für UnternehmerERWEITERTER BLICK AUF UNTERNEHMERRISIKEN
Als Dipl.-Betriebswirt mit Studienschwerpunkt Steuer & Revision und Sachverständiger für das Versicherungswesen betrachte ich bei Unternehmern deshalb nicht nur die Kapitalanlage.
Entscheidend ist zunächst ein Gesamtbild: Welche betrieblichen, wirtschaftlichen, haftungsbezogenen und persönlichen Risiken können die langfristige Vermögensplanung beeinträchtigen?
Dabei geht es nicht darum, sämtliche Risiken selbst zu beurteilen oder rechtliche bzw. steuerliche Beratung zu ersetzen. Wo Spezialwissen erforderlich ist, müssen die entsprechenden Fachleute einbezogen werden.
Nicht jedes erkannte Risiko braucht ein Produkt. Manchmal braucht es eine andere Struktur, einen Prozess, zusätzliche Liquidität, eine vertragliche Klärung oder spezialisierte Beratung.
Entscheidend ist, zuerst die tatsächliche Fragestellung zu verstehen.
WENN DIE FRAGE ÜBER VERMÖGEN HINAUSGEHT
Nicht jede Fragestellung lässt sich innerhalb einer klassischen Vermögensberatung sinnvoll beantworten. Unternehmensrisiken können beispielsweise rechtliche, steuerliche, versicherungstechnische oder organisatorische Aspekte berühren.
Über das Gewerbezentrum können deshalb – je nach Fragestellung – weitere spezialisierte Kompetenzfelder einbezogen werden.
Nicht möglichst viele Lösungen einsetzen, sondern zunächst klären, welches Risiko tatsächlich gelöst werden muss.
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen unternehmerischen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Insolvenzberatung dar. Ob und in welchem Umfang persönliche Haftungs- oder sonstige Risiken bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und sollte bei Bedarf mit den zuständigen Rechts-, Steuer- oder sonstigen Fachberatern geprüft werden.
ORIENTIERUNG
Wenn Sie diese Zusammenhänge einmal strukturiert betrachten möchten, können wir zunächst ganz unverbindlich über Ihre Situation sprechen. Es geht im ersten Schritt nicht um Produkte, sondern um die Frage, wo möglicherweise Handlungsbedarf besteht.